Gliederung der Berufsvertretung der Ärzte Bayerns

Bayerische Landesärztekammer:  Körperschaft des Öffentlichen Rechts
untersteht der Aufsicht des Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz [
Satzung]

Rechtsgrundlage für die ärztliche Berufsvertretung ist das Heilberufe Kammergesetz.

Danach sind Aufgaben der ärztlichen Berufsvertretung:

  • Wahrnehmung der beruflichen Belange der Ärzte im Rahmen der Gesetze
  • Überwachung der Erfüllung der ärztlichen Berufspflichten
  • Förderung der ärztlichen Fortbildung
  • Schaffung sozialer Einrichtungen für Ärzte und deren Angehörige
  • Mitwirkung in der öffentlichen Gesundheitspflege

Die Berufsvertretung ist berechtigt innerhalb ihres Aufgabenbereiches Anfragen, Vorstellungen und Anträge an die zuständigen Behörden zu richten; sie ist verpflichtet diesen Behörden auf Verlangen Gutachten zu erstellen. Die Behörden sollen die Berufsvertretung vor der Regelung wichtiger einschlägiger Fragen hören und auf Anfragen der Berufsvertretung Auskunft erteilen, soweit nicht dienstliche Gründe entgegenstehen.

 

Organe:

Vollversammlung [Bayerischer Ärztetag]
bestehend aus 180 Delegierten, für jeweils 5 Jahre gewählt:

  • 175 Delegierte, gewählt aus den 8 Bezirksverbänden,
    auf die 63 einzelnen Kreisverbände verteilt

  • 5 Delegierte gewählt  von den 5 Medizinischen Fakultäten der Landesuniversitäten Bayerns als deren Vertreter

Vorstand:

  • Präsident

  • 1. und 2. Vizepräsident

  • 1. Vorsitzende der Bezirksverbände

  • 6 weitere Delegierte gewählt aus der Vollversammlung

Ärztliche Bezirksverbände: Körperschaften des Öffentlichen Rechts [Satzung des ÄBV-Ufr.]
unterstehen der Aufsicht der Bayerischen Landesärztekammer und der Regierung des jeweiligen Bezirks

Organe:

  1. Bezirksversammlung:
    Mitglieder sind der 1. und 2. Vorsitzende der einzelnen Kreisverbände, sowie die im Bezirk gewählten  Delegierten zum Bayerischen  Ärztetag

  2. Vorstand:
    1. und 2. Vorsitzender
    Ein Mitglied aus den jeweiligen Kreisverbänden nach deren Satzung,
    im Allgemeinen dessen 1. Vorsitzender

Aufgaben unter anderem:

  • Mitgliederverwaltung [Meldestelle]
  • reibungsloses Zusammenwirken der einzelnen Ebenen in der Berufsvertretung und mit der Regierung des jeweiligen Bezirks
  • Belange der Ärzte wahrnehmen
  • Förderung der Fortbildung
  • Überwachung der Berufspflichten

Der Vorstand kann bei Verletzungen von Berufspflichten Rügen aussprechen, bzw.  die Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens beantragen.

Ärztliche Kreisverbände (siehe unter Aufgaben)

Bundesärztekammer: Sie ist Arbeitsgemeinschaft der Landesärztekammern.

Kassenärztliche Vereinigung: Sie regelt die Vertragsärztliche Versorgung im ambulanten Bereich. [KBV und KVB]

Interessenvertretung durch die jeweiligen medizinischen Fachgesellschaften